Stornobedingungen + Mietvereinbarung

Liebe Feriengäste,

unsere Stornobedingungen und die Details für Ihr gewähltes Ferienobjekt bekommen Sie später auch immer noch mal als spezifizierte komplette Detailvereinbarung per E-Mail zugesendet, ebenfalls die Details wie Höchstbelegung, Schlafzimmeranzahl etc. noch mal komprimiert dargestellt sind - direkt für Ihr Objekt. Per PDF wird diese Version dann statt 'Mietvereinbarung' als 'Detailvereinbarung' bezeichnet, da sie neben der Wiederholung der hier gelisteten Punkte speziell die spezifischen Details zu Ihrem Objekt noch einmal darstellt (s. o.). Sie ist aber zur Rechtsgültigkeit Ihrer Onlinebuchung keine Voraussetzung. Sie lesen hier nach und können gleich online verbindlich buchen. Wir möchten mit der Versendung der exakten Details zum Objekt dann nur, dass Sie diese noch einmal gegenzeichnen. So kann es vor Ort dann keine Missverständnisse mehr geben, was die Personen-Maximalzahl, Belegung eines 2. Schlafzimmers oder Schlafsofas und solche Dinge in Ihrem gebuchten Ferienobjekt angeht.
Die für Ihre Buchung wesentlichen offiziellen Punkte betreffen aber sowieso immer alle Objekte. Das alles können Sie hier vorab einsehen, bevor Sie buchen - insbesondere zum Beispiel die Regelungen zu einer eventuellen Stornierung. Und die Höchstbelegungen etc. sind pro Objekt hier online in den Angeboten beschrieben. Die wichtigen, allgemeinen Teile der Vereinbarung zur Ferienmiete finden Sie hier und es ist wichtig, diese vor einer Onlinebuchung zu lesen. Damit Sie das besonders Wichtige auf jeden Fall lesen werden, haben wir in Ihrem Sinne die Reihenfolge innerhalb der Mietvereinbarung (später Detailvereinbarung) etwas geändert - bzw. wir haben die Stornobedingungen noch mal ganz nach oben gestellt. Die spätere Unterschrift unter die gemailte Detailvereinbarung ist eigentlich mehr eine Kenntnisnahme der Details, da die Buchung online bereits gültig und verbindlich i

In dem Moment, wo Sie das Buchungsformular unter https://viel-meer-urlaub.com/buchung absenden, buchen Sie das gewünschte Ferienobjekt und erkennen die Stornobedingungen sowie die hier dargestellte Mietvereinbarung an. Die Preise entnehmen Sie bitte der Seite, wo Sie sich jederzeit Ihren Preis für das gewünschte Objekt vorher berechnen lassen können (auf den Link klicken).Am Ende kommt bei einer normalen Buchung ohne besondere Zusatzwünscht nur noch der Strom nach Verbrauch hinzu.

Hier also nun der für Sie sicherlich wichtigste Part, den Sie in der PDF-Version Ihrer gemailten Detailversion dann auf der letzten Seite finden:

'Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer europäischen Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Feriengastes - erhältlich z. B. im Reisebüro, bei Versicherungsbüros oder online bei den Versicherungsgesellschaften (Hinweis: Diese muss in der Regel aufgrund der Versicherungsbedingungen kurzfristig nach erfolgter Buchung abgeschlossen werden!). Bei Stornierung der Buchung / Rücktritt vom Mietvertrag bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts, Stornierung oder des vorzeitigen Auszugs des Feriengastes besteht ein pauschalierter Anspruch an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Rechnungsbetrag) bis 120 Tage vor Mietbeginn 25%, 119 Tage bis 90 Tage vor Mietbeginn 40%, 89 - 60 Tage vor Mietbeginn 60%, 59 - 30 Tage vor Mietbeginn 80%, ab 29 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt 95%. Es kommt immer eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro hinzu. Hinweis: Privatvermieter in der EU wurden gebeten, (dort wo es möglich ist) nur noch mit Gesamt-Mietsummen zu arbeiten (außer bei echten Verbrauchskosten oder Sonderwünschen) - inklusive Reinigung und Wäsche. Um den entstehenden Nichtanfall dieser Posten bereits in der Mietvereinbarung mit zu berücksichtigen, haben wir somit hierfür bereits einen Abzug eines Durchschnittswertes von 5% der Gesamtkosten vorgenommen (höchster Wert/Stufe 95% statt früher 100%). Der gesamte Betrag zur Absage ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe und Bestätigung der Stornierung zu zahlen. Eine einmal bekannt gegebene Stornierung oder ein Auszug ist endgültig und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zurückgenommen werden. Dem Feriengast bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. ​​​​​​'

Alle Passagen der Buchungsbedingungen bzw. der Mietvereinbarung können Sie hier nachfolgend einsehen, die xxx sind ein Platzhalter und ersetzen den Namen bzw. die Zuordnung/Adresse des Ferienobjektes, das Sie beim Versenden des Formulars buchen. Sie erkennen mit der Buchung diese Vereinbarung an und diese Bedingungen sind bei Ihrer Buchung bzw. beim Absenden des Buchungsformulars unter Buchungformular-Onlinebuchung viel-meer-urlaub.com gültig:

Miet- und Zahlungsvereinbarung

Mietvereinbarung für das Ferienobjekt xxxxxxx von Astrid Irrgang (Vermieter) in xxxxxxx. (xxxxxx ist der Platzhalter für Ihr Ferienobjekt, das Sie buchen).
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Feriengast/Gast und dem Vermieter abgeschlossen bzw. die Parteien werden hier Feriengast und Vermieter genannt.

Der Feriengast bietet mit seiner Anmeldung bzw. Reservierung, speziell mit der Onlinebuchung auf dieser Seite dem Vermieter den Abschluss einer Mietvereinbarung für Ferienzwecke verbindlich an. Das kann auch schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail bzw. Buchungsformular der Vermieter-Webseite geschehen. In der Regel über das Online- Buchungsformular des Vermieters oder in Sonderfällen ersatzweise per E-Mail.
Hinweis: Für den Feriengast ist die Buchung bereits mit dem Abschicken des Online-Buchungsformulars oder E-Mail verbindlich, in der er die Buchung bestätigt hat - generell ist aber die Buchung über das Buchungsformular unter Buchung-Onlinebuchung viel-meer-urlaub.com zu bevorzugen.
Für den Vermieter wird die Vereinbarung verbindlich, wenn er dem Feriengast schriftlich per Buchungsbestätigung (auch per E-Mail möglich) die Reservierung bestätigt hat und ihm die vom Feriengast unterschriebene Vereinbarung sowie die notwendigen Dokumente wieder vorliegen. Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen sind nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie schriftlich definitiv vom Vermieter (auch per E-Mail möglich) bestätigt wurden.

Der Mietpreis schließt folgende Leistungen ein bzw. berechnet folgende Leistungen nicht extra (nicht alle Leistungen bietet der Vermieter selbst an und zeichnet deswegen nicht dafür verantwortlich):

  1. Nutzung des Ferienobjekts (Grundpreis enthält 2 Personen in einem Schlafzimmer) - Vermieterleistung
  2. Kosten für nicht separat ausgewiesene Dinge wie Müllabfuhr und andere Grundservices - Strom wird immer am Ende nach Verbrauch und Kilowattstunde bezahlt. Der Strom wird am Ende mit dem Vermieter abgerechnet, wird aber von Endesa angeboten.
  3. Nutzung des Safes, der Waschmaschine und des Geschirrspülers sowie Bettwäsche und Handtücher. Sollten Geräte kaputt gehen oder bei Anreise kaputt sein, wird der Vermieter diese Geräte so schnell wie möglich reparieren lassen - Vermieterleistung
  4. Nutzung des Pools, wenn geöffnet (Öffnungszeiten und Zeiträume laut den Vorgaben der jeweiligen Urbanisation/Ferienanlage, der Vermieter zeichnet nicht für diese Leistung verantwortlich) der jeweiligen Ferienanlage, so wie von der Anlage angeboten und geöffnet - keine Vermieterleistung
    Es gibt dafür eine Poolkarte in den Anlagen - pro Ferienobjekt. Der Verlust der Poolkarte wird mit 50 EUR in Rechnung gestellt und der Betrag ist sofort zu zahlen (der Großteil dieses Geldes ist vom Vermieter an die Anlage zu zahlen für eine Ersatzkarte).
  5. Das Ferienobjekt ist eine Nichtraucherunterkunft. Eine Zuwiderhandlung führt zu Maßnahmen bis hin zum Auszug der Feriengäste ohne Rückerstattung. Weiterhin behält sich der Vermieter zusätzliche Regressansprüche vor. Raucher können bei diesem Klima einfach auf die Terrasse gehen.
  6. Das Mitbringen von Haustieren, auch Hunden, ist seit 2022 für neue Buchungen leider nicht mehr möglich.
  7. Das Ferienobjekt kann mit bis zu maximal 4 (bzw. in 2 Objekten 5 bzw. 6 Personen) belegt werden (siehe dann in den Detailunterlagen und vorab in der Online-Objektbeschreibung auf viel-meer-urlaub.com bzw. laguna-beach.tv). Eine nicht in Schriftform bzw. per E-Mail vereinbarte Überbelegung oberhalb dieser Personenanzahl berechtigt den Vermieter, überzählige Personen zurückzuweisen. Bei ungenehmigter Überbelegung, insbesondere mit mehr als 4 (xxx 5 bzw. 6 Personen), kann der Vermieter die Vereinbarung frist- und entschädigungslos kündigen, den Mieter aus dem Ferienobjekt weisen und die gezahlte Miete einbehalten. Die 3., 4. und eventuell schriftlich vereinbarte 5. oder 6. Person kostet jeweils eine wöchentliche Belegungspauschale (im Preis/Preisrechner bereits enthalten). Bei Belegung mit 2 Personen fällt für die Nutzung des Bettes des 2. Schlafzimmers eine kleine, einmalige Gebühr an. Diese Nutzung muss vorab angemeldet werden. Bei späterer Anmeldung fällt eine deutlich höhere Gebühr an, da die Agentur dann extra jemanden vorbeischicken muss.
  8. Der Feriengast ist dafür verantwortlich, dass maximal das zuletzt benutzte Geschirr am Ende des Urlaubs stehen bleibt, er hinterlässt die Unterkunft aufgeräumt und im Urzustand (z. B. Möbel, Position der Betten etc.). Aller Müll soll entfernt werden.
  9. Der Feriengast muss keine eigene Bettwäsche oder Bad-Handtücher mitbringen, pro Person gibt es ein Set. Strand- und Pooltücher sind bitte mitzubringen, da die Handtücher und die Wäsche aus der Unterkunft nur innerhalb der Räumlichkeiten und auf der Terrasse benutzt werden dürfen - Vermieterleistung
    Zur Verfügung gestellte Handtücher und Wäsche dürfen nicht in der Sonne getrocknet werden (Schatten oder innerhalb der Wohnung), wenn diese vom Feriengast gewaschen werden sollten - siehe Erklärungen online.
  10. Für die kostenlose Nutzung des Internet-Anschlusses bringt der Gast sein eigenes Endgerät (Laptop/Notebook/Tablet/Smarthone) mit, mit dem er sich per WLAN mit Passwort einloggen kann. Der Gast übernimmt die volle Verantwortung für die im Internet aufgerufenen Inhalte während seiner Mietzeit. Er verpflichtet sich, den Anschluss nur für legale Anwendungen zu benutzen (da der Betreiber des Anschlusses haftbar ist für die Art der Nutzung und die rechtlichen Konsequenzen). Die aus der Nutzung entstehenden Verantwortlichkeiten und die Haftung werden zu 100% auf den Gast mit dieser Mietvereinbarung für den betreffenden Mietzeitraum auf den Feriengast übertragen. Diese Übernahme bestätigt der Gast mit der Unterschrift unter die Mietvereinbarung explizit. Die Nutzung des Internets ist kostenlos und im Sinne einer Fair-Use-Politik unbegrenzt.
  11. Von der Leistungspflicht des Vermieters nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens des Vermieters Aufklärungs- oder Hinweispflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die direkte und weitere Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts. Weiterhin kann seitens des Vermieters wie überall in Andalusien keine Verantwortung für eventuelle Geräusch- bzw. Lärmbeeinträchtigungen durch mögliche Renovierungs- bzw. Umgestaltungsarbeiten u. ä. in der Wohnumgebung übernommen werden. Da diese Art von Tätigkeiten in Andalusien maximal im Einzelnen in Juli und August privat untersagt werden kann, kann der Vermieter keine Garantie übernehmen, dass es, insbesondere in der Nebensaison, nicht auch mal zu Belästigungen kommen kann - seitens Nachbarn oder bei einer Urbanisation seitens der Anlage bzw. Arbeiten des Rathauses zur Infrastruktur etc.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die drei Resorts bzw. Urbanisationen San Juan de Capistrano, Oasis de Capistrano und Laguna Beach aus vielen Einheiten im Dorfstil bestehen und der Vermieter keinen Einfluss auf direkte oder indirekte Nachbarn, Kellergeschosse und andere Einheiten der Umgebung oder des Gebäudes hat, wo das Ferienobjekt liegt. Das ist in diesen Ferienanlagen nicht anders als in anderen Anlagen an der Costa del Sol und spanisches Recht schließt jegliche Einflussnahme durch Nachbarn etc. aus, solange sich an die Ruhestörungsregeln gehalten wird.
  12. Kostenlos zur Verfügung gestellte Gegenstände und ausschließlich beschriebene Leistungen der Anlage oder der Umgebung (insbesondere auch die Funktion von Netflix, Internet, Spotify, etc. in der Wohnung) sind kein verpflichtender Bestandteil der Mietvereinbarung und werden in Funktion, Umfang und dauerhafter Verfügbarkeit nicht garantiert. So auch die Öffnungszeiten bzw. Funktionalität der Pools der Ferienanlagen, da der Vermieter darauf keinerlei Einfluss hat.
    Der Vermieter bemüht sich, die kostenlosen Dinge innerhalb des Feriendomizils permanent und korrekt aufrecht zu erhalten und sehr zeitnah bei Fehlern/Ausfall Abhilfe zu schaffen, wenn er darauf Einfluss hat. Insbesondere bei Kinderhochstuhl und Babybett (falls eines oder beides angefordert wird oder wurde) trägt der Feriengast selbst die Verantwortung für diese Gegenstände. Die Verantwortung und teils auch die Durchführung der Aufbautätigkeit, Aufsichtspflicht des Kindes und Überprüfung von korrekter Funktionalität und Zustand bleiben beim Feriengast. Sollte etwas aus Servicegründen bereits aufgebaut sein, obliegt es dem Feriengast, die korrekte Funktion vor und während der Nutzung zu überprüfen. Der Vermieter übernimmt für kostenlos zur Verfügung gestellte Gegenstände und deren Nutzung sowie Nutzbarkeit etc. keinerlei Haftung. Bei allen weiteren Gegenständen des Mietobjekts ist der Feriengast ebenfalls verpflichtet, sich vor der Nutzung vom einwandfreien Zustand der Gegenstände sowie des Mietobjektes zu überzeugen, insbesondere wenn Gefahren oder Schäden für ihn, seine Mitreisenden und/oder Gäste drohen könnten. Diese soll der Feriengast sofort an den Vermieter melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
  13. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtung und Ausstattung des Ferienobjektes sind grundsätzlich zulässig. In der Regel wird es sich eher um kleine Verbesserungen handeln, sollte sich etwas verändern. Bei bereits unterschriebenen Mietvereinbarungen bleibt auch bei einer eventuellen bis zum Ankunftstag wesentlichen Verbesserung im oder am Ferienobjekt durch Anpassung von Ausstattung oder Einrichtung etc. der bereits vereinbarte Mietpreis bestehen und eine eventuelle dadurch in der Preisliste (online) zu sehende Preiserhöhung wirkt für sich die bereits bestehende und unterschriebene Mietvereinbarung nicht mehr aus.
  14. In den meisten unserer Ferienobjekten wird ein Holzkohlegrill zur Verfügung gestellt. Dieser ist für die Saisonzeiten gedacht wenn Grillen erlaubt ist. Grillen mit offenem Feuer und Kohle o.ä. ist in Andalusien gesetzlich offiziell aus Feuervermeidungsgründen von Mai bis Ende Oktober verboten. Bei Zuwiderhandlung, sprich wenn sich der Feriengast dazu entschließt, trotz des Verbots den Grill der Ferienunterkunft zu nutzen, wird hier eindeutig vereinbart, dass seitens des Vermieters keine Genehmigung dafür existiert und die Verantwortung und Kosten wie Feuerlöschung etc. (inklusive Feuerwehreinsatz etc., die hier kostenpflichtig ist) sowie eventuelle Nachfolgekosten komplett und ausnahmslos vom Feriengast getragen werden müssen.
  15. (nur Casa Almendros) Der Feriengast verpflichtet sich, dem spanischen Gesetz Folge zu leisten, dass man sich dem Pool nur bis zu 3 m mit zerbrechlichem Geschirr und Glas nähern darf. Anderes Verhalten kann zu kostenpflichtigem Leeren, Reinigen und Wiederfüllen des Pools führen, dass der Feriengast bezahlt.

Reservierungsbestätigung:

Nach Eingang des verbindlichen Buchungswunsches erhält der Feriengast bei Verfügbarkeit des Ferienobjektes kurzfristig per E-Mail eine Buchungsbestätigung bzw. später die Detailunterlagen. Die Buchung ist allerdings vorher schon verbindlich. Nach Rücksendung der unterschriebenen objektbezogenen Detail-Unterlagen erhält der Feriengast die Onlinezugänge zu den Beschreibungen von Anfahrt und Nutzung des Ferienobjekts.
 
Zahlungen:

Der Feriengast zahlt den Gesamtmietpreis spätestens in den ersten beiden Mietwerktagen bar in der Zahnarztpraxis der Vermieter. Die Stromkosten können auch nach Unterlagenversendung nach Erhöhung des Stromanbieters noch angepasst werden. Diese Kosten werden am Ende des Aufenthaltes (bei der Abreise - nach der Ablesung durch den Gast) im Ferienobjekt auf dem Wohnzimmertisch liegen gelassen. 

Schlüssel:

Den Schlüssel findet der Feriengast in den meisten Ferienobjekten des Vermieters in einem Schlüsselaußenkasten an der Eingangstür zum Ferienobjekt. Den numerischen Zugangscode erhält der Feriengast mit den Beschreibungen zum Ferienobjekt und der Anfahrt. Ausgenommen davon ist die Ferienwohnung Vista Mar in Laguna Beach, dort holt der Feriengast sich den Schlüssel i.d.Regel gegen ein Trinkgeld von 5 EUR in einem nahegelegenen Café ab. Die Methode zur Rückgabe des Schlüssel wird für Laguna jedes Mal individuell vereinbart.
Der Feriengast verpflichtet sich mit seiner Unterschrift unter diese Mietvereinbarung, den Schlüssel zur Ferienobjekt sowie eventuelle Balkon- oder Terrassentürenschlüssel o. ä. und den Safeschlüssel des Schranksafes niemals während seines Aufenthaltes in diesem Schlüsselsafe zu belassen. Dieser Nummerncode-gesicherte Außenschlüsselkasten ist nur für den Ankunfts- und Abreisetag gedacht. Eine weitere Nutzung dieses Kästchens (insbesondere eine Aufbewahrung während der Abwesenheit des Gastes vom zweiten bis vorletzten Aufenthaltstag) ist nicht zulässig. Das Ferienobjekt ist in diesem Moment, wo der Schlüssel in diesem Kästchen liegt, nicht gegen Einbruch-Diebstahl versichert. Sollte ein Einbruch während des Belassens des Schlüssels durch den Feriengast im Schlüsselsafe außerhalb des vereinbarten Ankunfts- und Abreisetages passieren, ist der Feriengast für den Schaden verantwortlich und muss den Schaden aus dem Einbruch und (falls vorhanden) am Objekt bezahlen.

Reservierung:

Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer europäischen Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Feriengastes - erhältlich z. B. im Reisebüro, bei Versicherungsbüros oder online bei den Versicherungsgesellschaften (Hinweis: Diese muss in der Regel aufgrund der Versicherungsbedingungen kurzfristig nach erfolgter Buchung abgeschlossen werden!). Bei Stornierung der Buchung / Rücktritt vom Mietvertrag bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts, Stornierung oder des vorzeitigen Auszugs des Feriengastes besteht ein pauschalierter Anspruch an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Rechnungsbetrag) bis 120 Tage vor Mietbeginn 25%, 119 Tage bis 90 Tage vor Mietbeginn 40%, 89 - 60 Tage vor Mietbeginn 60%, 59 - 30 Tage vor Mietbeginn 80%, ab 29 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt 95%. Es kommt immer eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro hinzu.
Hinweis: Privatvermieter in der EU wurden gebeten, (dort wo es möglich ist) nur noch mit Nennung von Gesamt-Mietsummen zu arbeiten (außer bei echten Verbrauchskosten oder Sonderwünschen) - inklusive Reinigung und Wäsche. Um den entstehenden Nichtanfall dieser Posten bereits in der Mietvereinbarung mit zu berücksichtigen, haben wir somit hierfür bereits einen Abzug eines Durchschnittswertes von 5% der Gesamtkosten vorgenommen (höchster Wert/Stufe 95% statt früher 100%). Der gesamte Betrag zur Absage ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe und Bestätigung der Stornierung zu zahlen. Eine einmal bekannt gegebene Stornierung oder ein Auszug ist endgültig und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zurückgenommen werden. Dem Feriengast bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

Haftung für Schäden: 

Der Feriengast haftet für - von ihm oder Dritten in seiner Verantwortung (z. B. seine Gäste) - verursachte oder zu vertretene Schäden an und im Ferienhaus sowie im Außenbereich. Diese werden ihm in diesem Fall in Rechnung gestellt. Der Feriengast verpflichtet sich, dem Vermieter entstandene Schäden umgehend zu melden. Sollte dies nicht geschehen werden zusätzlich 50 EUR Gebühren für den späteren Aufwand berechnet. Vom Gast verursachte oder zu vertretene Schäden werden zum Neuwert reguliert, das heißt, der Mieter (nach Absprache) oder Vermieter kauft die beschädigte Sache neu oder lässt sie neu installieren etc. und diese Kosten werden vom Mieter getragen. Dies gilt nicht für Elektrogroßgeräte, wenn sie reparierbar sind. In diesem Fall trägt der Mieter nur die Reparaturkosten - falls die Reparatur günstiger ist als ein Neukauf. Am Ende soll der Vermieter ohne finanziellen Aufwand den seitens des Mieters entstandenen Schaden ersetzen oder beheben können.
Altersabhängige Abnutzung und Defekte, die bei ordnungsgemäßer Nutzung durch normalen Verschleiß entstehen, sind keine 'vom Feriengast zu vertretende Schäden', also nicht durch den Feriengast zu ersetzen oder zu regulieren.

Versicherung :

Der Feriengast, seine Begleiter und Gäste und die von ihm mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Ferienobjekt oder außerhalb durch den Vermieter nicht versichert.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl.

Zahlungs- und Reservierungsbedingungen:

Der Feriengast bestätigt mit seiner Unterschrift die Anerkenntnis aller Seiten der Mietvereinbarung und der nachfolgenden Zahlungs- und Reservierungsbedingungen, der Internetbeschreibung des Objektes sowie der Gültigkeit der im Internet unter "Preise" aufgeführten Preisliste auf der Webseite des Vermieters.

Ankunft und Abreise:

Die Übernahme der Ferienunterkunft erfolgt zum vereinbarten Mietbeginn. Das Ferienobjekt soll am Tag des Mietbeginns nicht vor 16 Uhr betreten werden, am Ende des angemieteten Zeitraums soll sie bis 10 Uhr verlassen werden. Der verbleibende Zeitraum wird zum Putzen benötigt.
Mit der der Unterschrift bestätigt der Feriengast, dass er die Beschreibung, die Angaben im Buchungsformular und alle Vertrags-, Buchungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Preise anerkennt.

Der Feriengast verpflichtet sich, eine bestehende Hausordnung zu beachten und die ortsüblichen Ruhezeiten einzuhalten (i. d. Regel in Andalusien zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens). Ebenfalls stimmt der Feriengast zu, dass der Vermieter selbst, der Haustechniker und die Putzkräfte des Vermieters bzw. seiner Agentur im Wartungs- oder Reparaturfall mit dem eigenen Schlüssel in Vertretung des Vermieters bei Abwesenheit des Feriengastes das Ferienobjekt betreten dürfen.

Nimmt der Feriengast aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen oder wegen höherer Gewalt Leistungen nicht in Anspruch oder bemängelt diese, so besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht auf anteilige.
Der Vermieter kann während des Aufenthaltes des Feriengastes im Ferienobjekt die Mietvereinbarung ohne Rückvergütung der Miete (auch fristlos) kündigen, wenn der Feriengast, ein Mitreisender oder ein Gast den Vertrag nachhaltig stört.

Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon nicht die Wirksamkeit der anderen Teile beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Teile treten Vereinbarungen, die dem Sinn des unwirksamen Teiles am ähnlichsten sind. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel.

Name und Anschrift des Feriengastes/der Feriengäste:

Tel: ________________________         E-Mail-Adresse: ________________________________________

Mobiltelefonnr. ________________________________    Ort / Datum  ____________________________

Unterschrift des Feriengastes/der Feriengäste: _______________________________________________