Liebe Feriengäste,
unsere Stornobedingungen und die hier genannten Inhalte bekommen Sie später zusätzlich noch einmal als spezifizierte Detailvereinbarung für Ihr gewähltes Ferienobjekt per E-Mail zugesendet, mit den online in den Objektbeschreibungen genannten individuellen Details wie Höchstbelegung, Schlafzimmeranzahl etc. Per PDF wird diese Version dann statt 'Mietvereinbarung' als 'Detailvereinbarung' bezeichnet. Diese ist aber zur Rechtsgültigkeit Ihrer Onlinebuchung keine Voraussetzung. Sie lesen vor der Buchung die Konditionen hier nach und können online im Buchungsformular verbindlich buchen. Der Sinn der Versendung der exakten Details zum Objekt ist, dass Sie die Details zum Ferienobjekt gegenzeichnen. So kann es vor Ort dann keine Missverständnisse geben, was die Personen-Maximalbelegungszahl und natürlich auch Punkte wie Stromzahlung nach Verbrauch am Ende des Aufenthaltes und Belegung eines 2. Schlafzimmers bei nur 2 Personen oder Schlafsofas etc. angeht.
Die für Ihre Buchung wesentlichen offiziellen Punkte betreffen sowieso immer alle Objekte. Die spätere Unterschrift unter das PDF ist nur die Bestätigung bzw. der Kenntnis zu den Details des Feriendomizils.
In dem Moment, wo Sie das Buchungsformular hier unter https://viel-meer-urlaub.com/buchung absenden, buchen Sie - wie im Formular erwähnt - das gewünschte Ferienobjekt verbindlich und erkennen die Stornobedingungen sowie die (hier unterhalb dargestellte) Mietvereinbarung an. Die Preise entnehmen Sie bitte den Links auf der Seite, wo Sie sich jederzeit Ihren Preis für das gewünschte Objekt vorher berechnen lassen können (auf den Link klicken). Die einzigen obligatorischen Zusatzkosten sind die Stromkosten nach Verbrauch.
(Die für Sie vielleicht wichtigsten Punkte - die Stornoregelungen - stehen im Punkt Reservierung unten; in der PDF-Version der gemailten Detailversion auf der letzten Seite)
Gerne stellen wir die Stornobedingungen hier zusätzlich und somit doppelt im Folgenden noch mal separat an den Anfang, damit Sie das vereinfacht nachlesen können:
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer europäischen Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Feriengastes - erhältlich z. B. im Reisebüro, bei Versicherungsbüros oder online bei den Versicherungsgesellschaften (Hinweis: Diese muss in der Regel aufgrund der Versicherungsbedingungen kurzfristig nach erfolgter Buchung abgeschlossen werden!). Bei Stornierung der Buchung / Rücktritt vom Mietvertrag bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts, Stornierung oder des vorzeitigen Auszugs des Feriengastes besteht ein pauschalierter Anspruch an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Rechnungsbetrag) bis 120 Tage vor Mietbeginn 25%, 119 Tage bis 90 Tage vor Mietbeginn 40%, 89 - 60 Tage vor Mietbeginn 60%, 59 - 30 Tage vor Mietbeginn 80%, ab 29 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt 95%. Es kommt immer eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro hinzu.
Hinweis: Privatvermieter in der EU wurden gebeten, (dort wo es möglich ist) nur noch mit Nennung von Gesamt-Mietsummen zu arbeiten (außer bei echten Verbrauchskosten oder Sonderwünschen) - inklusive Reinigung und Wäsche. Um den entstehenden Nichtanfall dieser Posten bereits in der Mietvereinbarung mit zu berücksichtigen, haben wir somit hierfür bereits einen Abzug eines Durchschnittswertes von 5% der Gesamtkosten vorgenommen (höchster Wert/Stufe 95% statt früher 100%). Der gesamte Betrag zur Absage ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe und Bestätigung der Stornierung zu zahlen. Eine einmal bekannt gegebene Stornierung oder ein Auszug ist endgültig und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zurückgenommen werden. Dem Feriengast bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
Alle Passagen der Buchungsbedingungen bzw. der Mietvereinbarung können und sollen Sie vor der Buchung hier nachfolgend einsehen, die xxx sind ein Platzhalter und ersetzen den Namen bzw. die Zuordnung/Adresse des Ferienobjektes, das Sie beim Versenden des Formulars buchen. Sie erkennen mit der Buchung diese Vereinbarung an und diese Bedingungen sind bei Ihrer Onlinebuchung bzw. beim Absenden des Buchungsformulars unter Buchungformular | Onlinebuchung - viel-meer-urlaub.com/buchung sofort gültig:
Miet- und Zahlungsvereinbarung
Mietvereinbarung für das Ferienobjekt XYZ von Astrid Irrgang (Vermieter) in XXX in Andalusien. (XYZ ist der Platzhalter für Ihr Ferienobjekt, das Sie buchen, XXX der Ort, wo das Ferienobjekt liegt; in der Detailvereinbarung finden Sie das dann mit der genauen Adresse).
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Feriengast/Gast und dem Vermieter abgeschlossen (die Parteien werden in der Vereinbarung Feriengast und Vermieter genannt).
Der Feriengast bietet mit seiner Anmeldung bzw. Reservierung, speziell mit der Onlinebuchung auf der Seite https://viel-meer-urlaub.com/buchung den Abschluss einer|dieser Mietvereinbarung für Ferienzwecke verbindlich an. Das kann auch schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail bzw. Buchungsformular der Vermieter-Webseite sein. In der Regel geschieht das über das Online-Buchungsformular des Vermieters oder in Sonderfällen ersatzweise per E-Mail.
Für den Feriengast ist die Buchung bereits mit dem Abschicken des Online-Buchungsformulars oder der E-Mail verbindlich, in der er die Buchung bestätigt hat.
Für den Vermieter wird die Vereinbarung verbindlich, wenn er dem Feriengast schriftlich per Buchungsbestätigung (E-Mail) die Reservierung bestätigt hat und ihm die vom Feriengast unterschriebene Vereinbarung sowie die notwendigen Dokumente vorliegen. Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen sind nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie schriftlich definitiv vom Vermieter (auch per E-Mail möglich) bestätigt wurden.
Der Mietpreis schließt folgende Leistungen ein bzw. berechnet folgende Leistungen nicht extra (nicht alle Leistungen bietet der Vermieter selbst an und zeichnet deswegen nicht dafür verantwortlich):
- Nutzung des Ferienobjekts (Grundpreis enthält 2 Personen in einem Schlafzimmer) - Vermieterleistung
- Kosten für nicht separat ausgewiesene Dinge wie Müllabfuhr und andere Grundservices - Strom wird immer am Ende nach Verbrauch und Kilowattstunde bezahlt. Der zum Mietzeitraum aktuelle Preis ist immer unter https://viel-meer-urlaub.com/zusatzkosten zu finden. Der Strom wird am Ende mit dem Vermieter abgerechnet, wird aber von Endesa zur Verfügung gestellt - keine Vermieterverantwortung der Leistung
- Nutzung des Safes, der Waschmaschine und des Geschirrspülers sowie Bettwäsche und Handtücher. Sollten Geräte kaputt gehen oder bei Anreise kaputt sein, wird der Vermieter diese Geräte so schnell wie möglich reparieren lassen - Vermieterleistung
- Nutzung des Pools, wenn geöffnet (Öffnungszeiten und Zeiträume laut den Vorgaben der jeweiligen Urbanisation/Ferienanlage, der Vermieter zeichnet nicht für diese Leistung verantwortlich) der jeweiligen Ferienanlage, so wie von der Anlage angeboten und geöffnet - keine Vermieterleistung
Es gibt dafür eine Poolkarte in den Anlagen - pro Ferienobjekt. Der Verlust der Poolkarte wird mit 50 EUR in Rechnung gestellt und der Betrag ist sofort zu zahlen (der Großteil dieses Geldes ist vom Vermieter an die Anlage zu zahlen für eine Ersatzkarte). - Das Ferienobjekt ist eine Nichtraucherunterkunft. Eine Zuwiderhandlung führt zu Maßnahmen bis hin zum Auszug der Feriengäste ohne Rückerstattung. Weiterhin behält sich der Vermieter zusätzliche Regressansprüche vor. Raucher können bei diesem Klima einfach auf die Terrasse gehen.
- Das Mitbringen von Haustieren (auch Hunden) ist seit 2022 für neue Buchungen leider nicht mehr möglich.
- Das Ferienobjekt kann mit bis zu maximal 4 (bzw. in einigen Objekten auch 5 bzw. bis 7 Personen) belegt werden (siehe dann in den Detailunterlagen und vorab in der Online-Objektbeschreibung auf viel-meer-urlaub.com bzw. laguna-beach.tv). Eine nicht in Schriftform bzw. per E-Mail vereinbarte Überbelegung oberhalb dieser Personenanzahl berechtigt den Vermieter, überzählige Personen zurückzuweisen. Bei ungenehmigter Überbelegung, insbesondere mit mehr als 4 (xxx 5 bzw. 7 Personen), kann der Vermieter die Vereinbarung frist- und entschädigungslos kündigen, den Mieter aus dem Ferienobjekt weisen und die gezahlte Miete einbehalten. Die 3., 4. und eventuell schriftlich vereinbarte 5., 6. oder 7. Person kostet jeweils eine wöchentliche Belegungspauschale (im Preis/Preisrechner bereits enthalten). Bei Belegung mit 2 Personen fällt für die Nutzung des Bettes des 2. Schlafzimmers eine kleine, einmalige Gebühr an. Diese Nutzung muss vorab angemeldet werden. Bei späterer Anmeldung fällt eine deutlich höhere Gebühr an, da die Agentur dann extra jemanden vorbeischicken muss.
- Der Feriengast ist dafür verantwortlich, dass maximal das zuletzt benutzte Geschirr am Ende des Urlaubs stehen bleibt, er hinterlässt die Unterkunft aufgeräumt und im Urzustand (z. B. Möbel, Position der Betten etc.). Aller Müll soll entfernt werden.
- Der Feriengast muss keine eigene Bettwäsche oder Bad-Handtücher mitbringen, pro Person gibt es ein Set. Strand- und Pooltücher sind bitte mitzubringen, da die Handtücher und die Wäsche aus der Unterkunft nur innerhalb der Räumlichkeiten und auf der Terrasse benutzt werden dürfen - Vermieterleistung
Zur Verfügung gestellte Handtücher und Wäsche dürfen nicht in der Sonne getrocknet werden (Schatten oder innerhalb der Wohnung), wenn diese vom Feriengast gewaschen werden sollten - siehe Erklärungen online. - Für die kostenlose Nutzung des Internet-Anschlusses bringt der Gast sein eigenes Endgerät (Laptop/Notebook/Tablet/Smarthone) mit, mit dem er sich per WLAN mit Passwort einloggen kann. Der Gast übernimmt die volle Verantwortung für die im Internet aufgerufenen Inhalte während seiner Mietzeit. Er verpflichtet sich, den Anschluss nur für legale Anwendungen zu benutzen (da der Betreiber des Anschlusses haftbar ist für die Art der Nutzung und die rechtlichen Konsequenzen). Die aus der Nutzung entstehenden Verantwortlichkeiten und die Haftung werden zu 100% auf den Gast mit dieser Mietvereinbarung für den betreffenden Mietzeitraum auf den Feriengast übertragen. Diese Übernahme bestätigt der Gast mit der Unterschrift unter die Mietvereinbarung explizit. Die Nutzung des Internets ist kostenlos und im Sinne einer Fair-Use-Politik unbegrenzt.
- Von der Leistungspflicht des Vermieters nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens des Vermieters Aufklärungs- oder Hinweispflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die direkte und weitere Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts. Weiterhin kann seitens des Vermieters wie überall in Andalusien keine Verantwortung für eventuelle Geräusch- bzw. Lärmbeeinträchtigungen durch mögliche Renovierungs- bzw. Umgestaltungsarbeiten u. ä. in der Wohnumgebung übernommen werden. Da diese Art von Tätigkeiten in Andalusien maximal im Einzelnen in Juli und August privat untersagt werden kann, kann der Vermieter keine Garantie übernehmen, dass es, insbesondere in der Nebensaison, nicht auch mal zu Belästigungen kommen kann - seitens Nachbarn oder bei einer Urbanisation seitens der Anlage bzw. Arbeiten des Rathauses zur Infrastruktur etc.
Es wird darauf hingewiesen, dass die drei Resorts bzw. Urbanisationen San Juan de Capistrano, Oasis de Capistrano und Laguna Beach aus vielen Einheiten im Dorfstil bestehen und der Vermieter keinen Einfluss auf direkte oder indirekte Nachbarn, Kellergeschosse und andere Einheiten der Umgebung oder des Gebäudes hat, wo das Ferienobjekt liegt. Das ist in diesen Ferienanlagen nicht anders als in anderen Anlagen an der Costa del Sol und spanisches Recht schließt jegliche Einflussnahme durch Nachbarn etc. aus, solange sich an die Ruhestörungsregeln gehalten wird. - Kostenlos zur Verfügung gestellte Gegenstände/Leistungen und ausschließlich beschriebene Leistungen der Anlage oder der Umgebung (insbesondere auch die Funktion von TV-Streamingdiensten, Internet, Spotify, etc. in der Wohnung) sind kein verpflichtender Bestandteil der Mietvereinbarung und werden in Funktion, Umfang und dauerhafter Verfügbarkeit nicht garantiert. So auch die Öffnungszeiten bzw. Funktionalität der Pools der Ferienanlagen, da der Vermieter darauf keinerlei Einfluss hat.
Der Vermieter bemüht sich, die kostenlosen Dinge innerhalb des Feriendomizils permanent und korrekt aufrecht zu erhalten und sehr zeitnah bei Fehlern/Ausfall Abhilfe zu schaffen, wenn er darauf Einfluss hat. Insbesondere bei Kinderhochstuhl und Babybett (falls eines oder beides angefordert wird oder wurde) trägt der Feriengast selbst die Verantwortung für diese Gegenstände. Die Verantwortung und teils auch die Durchführung der Aufbautätigkeit, Aufsichtspflicht des Kindes und Überprüfung von korrekter Funktionalität und Zustand bleiben beim Feriengast. Sollte etwas aus Servicegründen bereits aufgebaut sein, obliegt es dem Feriengast, die korrekte Funktion vor und während der Nutzung zu überprüfen. Der Vermieter übernimmt für kostenlos zur Verfügung gestellte Gegenstände und deren Nutzung sowie Nutzbarkeit etc. keinerlei Haftung. Bei allen weiteren Gegenständen des Mietobjekts ist der Feriengast ebenfalls verpflichtet, sich vor der Nutzung vom einwandfreien Zustand der Gegenstände sowie des Mietobjektes zu überzeugen, insbesondere wenn Gefahren oder Schäden für ihn, seine Mitreisenden und/oder Gäste drohen könnten. Diese soll der Feriengast sofort an den Vermieter melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. - Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtung und Ausstattung des Ferienobjektes sind grundsätzlich zulässig. In der Regel wird es sich eher um kleine Verbesserungen handeln, sollte sich etwas verändern. Bei bereits unterschriebenen Mietvereinbarungen bleibt auch bei einer eventuellen bis zum Ankunftstag wesentlichen Verbesserung im oder am Ferienobjekt durch Anpassung von Ausstattung oder Einrichtung etc. der bereits vereinbarte Mietpreis bestehen und eine eventuelle dadurch in der Preisliste (online) zu sehende Preiserhöhung wirkt für sich die bereits bestehende und unterschriebene Mietvereinbarung nicht mehr aus.
- In den meisten unserer Ferienobjekte wird ein Holzkohlegrill zur Verfügung gestellt. Dieser ist für die Saisonzeiten gedacht in denen Grillen erlaubt ist. Grillen mit offenem Feuer und Kohle o.ä. ist in Andalusien gesetzlich offiziell aus Feuervermeidungsgründen von Mai bis Ende Oktober verboten. Bei Zuwiderhandlung, sprich wenn sich der Feriengast dazu entschließt, trotz des Verbots den Grill der Ferienunterkunft zu nutzen, wird hier eindeutig vereinbart, dass seitens des Vermieters keine Genehmigung dafür existiert und die Verantwortung und Kosten wie Feuerlöschung etc. (inklusive Feuerwehreinsatz etc., die hier kostenpflichtig ist) sowie eventuelle Nachfolgekosten komplett und ausnahmslos vom Feriengast getragen werden müssen.
- (nur Casa Almendros) Der Feriengast verpflichtet sich, dem spanischen Gesetz Folge zu leisten, dass man sich dem Pool nur bis zu 3 m mit zerbrechlichem Geschirr und Glas nähern darf. Anderes Verhalten kann zu kostenpflichtigem Leeren, Reinigen und Wiederfüllen des Pools führen, dass der Feriengast bezahlt.
Reservierungsbestätigung
Nach Eingang des verbindlichen Buchungswunsches erhält der Feriengast bei Verfügbarkeit des Ferienobjektes kurzfristig per E-Mail eine Buchungsbestätigung und später noch entsprechende Detailunterlagen als PDF zum Gegenzeichnen der Details (Höchstbelegungen etc.) zum exakten gemieteten Ferienobjekt. Die Onlinebuchung des Gastes ist von Anfang an verbindlich. Der Gast verzichtet mit Absenden des Formulars auf jegliches Widerrufrecht.
Nach Rücksendung der unterschriebenen objektbezogenen Detail-Unterlagen und der persönlichen Dokumente in Kopie erhält der Feriengast die Onlinezugänge zu den Beschreibungen von Anfahrt und Nutzung des Ferienobjekts.
Touristenanmeldung
(Wichtige Anmerkung: Die Touristenanmeldung ist eine allgemeine Pflicht nach einem spanischen Gesetz, sie gilt für alle Vermieter:
Die Touristenanmeldung ist in ganz Spanien gesetzlich verpflichtend - leicht abweichend für Baskenland und Katalonien - und gilt für alle Gäste in Hotels, Herbergen, Hausbooten, Ferienwohnungen, Campingplätzen etc.; bei Agenturvermietung und Privatvermietung.
Die spanische Regierung bittet alle Vermieter zu erwähnen, dass diese Anmeldung zur Vermeidung von Kriminalität, zur Terrorismusaufdeckung/-vermeidung und zum Zweck des geordneten Zusammenlebens der Bürger und Besucher des Landes entwickelt wurde - die Daten unterliegen laut Regierung einem hohen Datenschutzniveau. Es ist ab 01.10.2024 eine gesetzliche Pflicht mit Strafzahlungen im Falle der Nichteinhaltung bzw. Verweigerung. Der Gast stellt dabei alle Angaben etc. zur Verfügung, der Vermieter führt die Anmeldung online durch. Jeder Gast unterschreibt ein eigenes Formular.
Die Ausführungspflicht dieses erweiterten Anmelderahmens ist (Stand Januar 2024) zum 01.10.2024 geplant. Sollten die Vorschriften bis dahin modifiziert werden, werden wir als Vermieter - schon aus eigenem Interesse - nur die dann gültige Version durchführen oder wenn diese Änderung gestrichen würde natürlich die bisher gültige einfache Anmeldung durchführen - online bei der Guardia Civil und nur mit Anmeldung von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Ankunftstag, Nationalität, Art und Nummer des Ausweisdokuments sowie Ausstellungsdatum. Bis zum 01.10.2024 müssen nur Personen mit Mindestalter 16 Jahre angemeldet werden.
Wir werden Sie gerne bei Ankunft über den dann aktuellen Stand des Gesetzes, das dann natürlich alle einhalten müssen, informieren. Bis dahin muss auch die Reise nicht vorab bei der Buchung gemeldet werden. Auch diesen Punkt werden wir erst ab 01.10.2024 durchführen, falls das Gesetz nicht durch Klagen etc. bis dahin gekippt oder modifiziert wird.)
Zur Erfüllung der neu gestalteten Touristen-Anmeldepflicht in Spanien (Real decreto Hospedajes 933/2021) sind seitens der Regierung für Reisende und Touristen folgende Punkte zu beachten bzw. anzumelden:
Reisezeitraum, Name, Nachname, Wohnanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments (Ausweis) und die Staatsangehörigkeit. Jeder Reisende in einer touristischen Unterkunft muss angemeldet werden. Bei Minderjährigen müssen die Verwandtschaftsverhältnisse zu den volljährigen Reisenden angeben werden.
Der Gast verpflichtet sich, sicherzustellen, dass dem Vermieter vorab die kompletten Anmeldedaten zur Verfügung gestellt werden, damit dieser die Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist von 24 h online durchführen kann. Ebenfalls verpflichtet sich der Gast (für alle Reisenden), die Daten, Angaben und alles Weitere vorab bei der Buchung per E-Mail zu übermitteln, damit die Einhaltung der Anmeldefrist(en) sowohl bei Buchung und als auch der Ankunft gesichert sind.
Bei Anreise ab 01.10.2024 ist der Gast verpflichtet, sich sofort kurz per E-Mail - und gesicherter Antwort des Vermieters - beim Vermieter zur Kenntnisnahme zu melden, sobald er im Feriendomizil angekommen ist, damit der zweite Teil der Anmeldung (vor Ort) innerhalb 24 h durchgeführt werden kann.
Die Feriengäste stellen von sich aus (anhand eigener Entscheidung - nach Wunsch verschlüsselt per z. B. 7zip.de oder anderer adäquater Methode) mit der Rücksendung der Detailunterlagen Kopien der Personalausweise oder Reisepässe (dann mit Nachweis der Wohnadresse) bzw. ID-Karte (Schweiz, Österreich und weitere Länder) aller Reisenden per E-Mail zur Verfügung. Es ist dem Gast bekannt, dass sich seit Anfang 2024 die Anmeldeart für Touristen erweitert hat. Die Reservierung ist - unter Nennung aller Reisenden - bereits bei Abschluss der Buchung im ersten Schritt an die entsprechende Behörde zu melden.
Ebenfalls verpflichtet sich der Gast - und alle mitreisenden Personen jeglichen Alters - persönlich unter Vorlage der selben Reisedokumente (Ausweise) die Anmeldung vor Ort vorzunehmen. Bei allen Reisenden (Anmerkung hier online: gilt für Jugendliche ab 14 Jahre alt - für jüngere Kinder unterschreiben die Eltern) ist hierfür eine persönliche Unterschrift vor Ort notwendig.
Der Gast verpflichtet sich, alles zu unternehmen, damit das gültige Gesetz eingehalten wird, der Vermieter diese Anmeldung für ihn und alle Mitreisenden durchführen kann und dem Vermieter alle Anmeldungsdaten vollständig zur Verfügung stehen. Eine Strafzahlung des zuständigen spanischen Ministeriums oder anderer Behörden - für den Fall, dass der Gast dieser Pflicht nicht nachkommt oder sich der vollständigen Anmeldung und/oder Unterschrift die Unterschrift vor Ort verweigert - übernimmt der Gast. Die Mietvereinbarung ermächtigt den Vermieter eine eventuelle Strafzahlung der Vermieterseite beim Gast einzufordern. Weiterhin kann der Vermieter bei Nichterfüllung dieser Pflicht die Mietvereinbarung frist- und entschädigungslos kündigen, den Mieter aus dem Ferienobjekt weisen und die gezahlte Miete einbehalten sowie eine noch nicht gezahlte Miete zu 100% einfordern, wenn der Gast die Anmeldung oder notwendige Daten verweigern sollte.
Vor Ort erscheint der Gast an der Rezeption des Vermieters (Anmerkung hier online: Agentur in Nerja - die genaue Adresse für die Touristenanmeldung - und in der Regel auch Mietzahlung - wird im Zweifel kurz vor Anreise genannt bzw. Sie finden Sie unter Aktuelles oder in Ihren aktuellen Beschreibungen), um die Anmeldung im Papierformular persönlich auszufüllen und zu unterschreiben. Diese Regelungen gelten ab/seit 2024 für alle Vermieter in ganz Spanien (auch Privatvermieter), außer Katalonien und das Baskenland, die sich diesen Regelungen entzogen haben und wo Gäste bei der örtlichen Polizei dieser Autonomien angemeldet werden. Andalusien nimmt am hier beschriebenen Anmeldesystem über SES teil.
Zahlungen:
Der Feriengast zahlt den Gesamtmietpreis spätestens am ersten Werktag seines Aufenthaltes bar in der Agentur des Vermieters für die Formalitäten in Nerja (Hinweis - Ausnahmen wie Kreditkartendatenzahlung vorab online können vor der Onlinebuchung des Ferienobjektes per E-Mail vereinbart werden). Falls der Gast vorab online per Kreditkartendaten bezahlen möchten, fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr an.
Folgendes gilt für Buchungen mit Ankunftsdatum ab 01.12.2024: Die Kreditkartendaten des zahlenden Gastes müssen zwingend und gesetzlich verpflichtend vom Vermieter mit der Touristenanmeldung online an den Staat Spanien (System SES) übermittelt werden (Inhaber, Nummer, Typ, Ablaufdatum). Der Gast erkennt in diesem Fall hier mit der Onlinebuchung im Formular und nochmals mit der Unterschrift unter das späterer PDF dieser Mietvereinbarung sein ausdrückliches Einverständnis an und mailt dem Vermieter die vom spanischen Staat geforderten Daten hierzu.
Ohne die Genehmigung zur Datenübermittlung kann der Vermieter in Spanien eine Kreditkartenzahlung für Unterkunftsanmietung nicht anbieten. Sollte das erweiterte Anmeldegesetz noch nicht in diesem Umfang zum 01.12.2024 Anwendung finden, ist dieser Passus hinfällig oder es werden die entsprechend ab dem 01. Dezember 2024 gesetzlich geltenden Verpflichtungen durchgeführt.
Die Stromkosten können nach der Buchung und auch nach der Unterlagenversendung noch jederzeit angepasst werden - insbesondere bei einer Preiserhöhung durch den Stromanbieter. Der zum Mietzeitraum gerade aktuelle Preis bei uns für den Strom ist immer unter https://viel-meer-urlaub.com/zusatzkosten zu finden. Diese Kosten für den Strom werden am Ende des Aufenthaltes (bei der Abreise - nach der Ablesung durch den Gast) im Ferienobjekt auf dem Wohnzimmertisch liegen gelassen.
Schlüssel:
Den Schlüssel findet der Feriengast in den meisten Ferienobjekten des Vermieters in einem Schlüsselaußenkasten an der Eingangstür zum Ferienobjekt. Den numerischen Zugangscode erhält der Feriengast mit den Beschreibungen zum Ferienobjekt und der Anfahrt. Ausgenommen davon ist die Ferienwohnung Vista Mar in Laguna Beach, dort holt der Feriengast sich den Schlüssel i. d. Regel gegen ein Trinkgeld von 5 EUR in einem nahegelegenen Café ab. Die Methode zur Rückgabe des Schlüssel wird für Laguna jedes Mal individuell vereinbart.
Der Feriengast verpflichtet sich mit der Buchung und dem Absenden des Buchungsformulars sowie mit seiner Unterschrift unter die PDF Detail-Mietvereinbarung (Gegenzeichnen der individuellen bereits bekannten und online beschriebenen Details), den Schlüssel zur Ferienobjekt sowie eventuelle Balkon- oder Terrassentürenschlüssel o. ä. und den Safeschlüssel des Schranksafes niemals während seines Aufenthaltes in diesem Schlüsselsafe zu belassen. Dieser Nummerncode-gesicherte Außenschlüsselkasten ist nur für den Ankunfts- und Abreisetag gedacht. Eine weitere Nutzung dieses Kästchens (insbesondere eine Aufbewahrung während der Abwesenheit des Gastes vom zweiten bis vorletzten Aufenthaltstag) ist nicht zulässig. Das Ferienobjekt ist in diesem Moment, wo der Schlüssel in diesem Kästchen liegt, nicht gegen Einbruch-Diebstahl versichert. Sollte ein Einbruch während des Belassens des Schlüssels durch den Feriengast im Schlüsselsafe außerhalb des vereinbarten Ankunfts- und Abreisetages passieren, ist der Feriengast für den Schaden verantwortlich und muss den Schaden aus dem Einbruch und (falls vorhanden) am Objekt bezahlen.
Reservierung:
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer europäischen Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Feriengastes - erhältlich z. B. im Reisebüro, bei Versicherungsbüros oder online bei den Versicherungsgesellschaften (Hinweis: Diese muss in der Regel aufgrund der Versicherungsbedingungen kurzfristig nach erfolgter Buchung abgeschlossen werden!). Bei Stornierung der Buchung / Rücktritt vom Mietvertrag bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts, Stornierung oder des vorzeitigen Auszugs des Feriengastes besteht ein pauschalierter Anspruch an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Rechnungsbetrag) bis 120 Tage vor Mietbeginn 25%, 119 Tage bis 90 Tage vor Mietbeginn 40%, 89 - 60 Tage vor Mietbeginn 60%, 59 - 30 Tage vor Mietbeginn 80%, ab 29 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt 95%. Es kommt immer eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro hinzu.
Hinweis: Privatvermieter in der EU wurden gebeten, (dort wo es möglich ist) nur noch mit Nennung von Gesamt-Mietsummen zu arbeiten (außer bei echten Verbrauchskosten oder Sonderwünschen) - inklusive Reinigung und Wäsche. Um den entstehenden Nichtanfall dieser Posten bereits in der Mietvereinbarung mit zu berücksichtigen, haben wir somit hierfür bereits einen Abzug eines Durchschnittswertes von 5% der Gesamtkosten vorgenommen (höchster Wert/Stufe 95% statt früher 100%). Der gesamte Betrag zur Absage ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe und Bestätigung der Stornierung zu zahlen. Eine einmal bekannt gegebene Stornierung oder ein Auszug ist endgültig und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zurückgenommen werden. Dem Feriengast bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
Haftung für Schäden:
Der Feriengast haftet für - von ihm oder Dritten in seiner Verantwortung (z. B. seine Gäste) - verursachte oder zu vertretene Schäden an und im Ferienhaus/in der Ferienwohnung sowie im Außenbereich. Diese werden ihm in diesem Fall in Rechnung gestellt. Der Feriengast verpflichtet sich, dem Vermieter entstandene Schäden umgehend zu melden. Sollte dies nicht geschehen werden zusätzlich 50 EUR Gebühren für den späteren Aufwand berechnet. Vom Gast verursachte oder zu vertretene Schäden werden zum Neuwert reguliert, das heißt, der Mieter (nach Absprache) oder Vermieter kauft die beschädigte Sache neu oder lässt sie neu installieren etc. und diese Kosten werden vom Mieter getragen. Dies gilt nicht für Elektrogroßgeräte, wenn sie reparierbar sind. In diesem Fall trägt der Mieter nur die Reparaturkosten - falls die Reparatur günstiger ist als ein Neukauf. Am Ende soll der Vermieter ohne finanziellen Aufwand den seitens des Mieters entstandenen Schaden ersetzen oder beheben können.
Altersabhängige Abnutzung und Defekte, die bei ordnungsgemäßer Nutzung durch normalen Verschleiß entstehen, sind keine 'vom Feriengast zu vertretende Schäden', also nicht durch den Feriengast zu ersetzen oder zu regulieren.
Versicherung :
Der Feriengast, seine Begleiter und Gäste und die von ihm mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Ferienobjekt oder außerhalb durch den Vermieter nicht versichert.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl.
Zahlungs- und Reservierungsbedingungen:
Der Feriengast bestätigt - mit seiner Onlinebuchung im Formular auf der Seite viel-meer-urlaub.com/buchung und ebenfalls mit seiner Unterschrift unter die PDF-Detailvereinbarung (per E-Mail) - die Anerkenntnis aller 4 Seiten der Detailvereinbarung (+PDF-Buchungsformular) und der Zahlungs- und Reservierungsbedingungen, der Internetbeschreibung des Objektes sowie der Gültigkeit der im Internet auf der genannten Vermieterseite unter "Preise" (und Folgeseiten) aufgeführten Preisliste.
Ankunft und Abreise:
Die Übernahme der Ferienunterkunft erfolgt zum vereinbarten Mietbeginn. Das Ferienobjekt soll am Tag des Mietbeginns nicht vor 16 Uhr betreten werden, am Ende des angemieteten Zeitraums soll sie bis 10 Uhr verlassen werden. Der verbleibende Zeitraum wird zum Putzen benötigt.
Mit der der Unterschrift bestätigt der Feriengast, dass er die Beschreibung, die Angaben im Buchungsformular und alle Vertrags-, Buchungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Preise anerkennt.
Der Feriengast verpflichtet sich, eine bestehende Hausordnung zu beachten und die ortsüblichen Ruhezeiten einzuhalten (i. d. Regel in Andalusien zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens). Ebenfalls stimmt der Feriengast zu, dass der Vermieter selbst, der Haustechniker und die Putzkräfte des Vermieters bzw. seiner Agentur im Wartungs- oder Reparaturfall mit dem eigenen Schlüssel in Vertretung des Vermieters bei Abwesenheit des Feriengastes das Ferienobjekt betreten dürfen.
Nimmt der Feriengast aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen oder wegen höherer Gewalt Leistungen nicht in Anspruch oder bemängelt diese, so besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht auf anteilige.
Der Vermieter kann während des Aufenthaltes des Feriengastes im Ferienobjekt die Mietvereinbarung ohne Rückvergütung der Miete (auch fristlos) kündigen, wenn der Feriengast, ein Mitreisender oder ein Gast den Vertrag nachhaltig stört.
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon nicht die Wirksamkeit der anderen Teile beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Teile treten Vereinbarungen, die dem Sinn des unwirksamen Teiles am ähnlichsten sind. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel.
Name und Anschrift des Feriengastes/der Feriengäste:
Tel: ________________________ E-Mail-Adresse: ________________________________________
Mobiltelefonnr. ________________________________ Ort / Datum ____________________________
Unterschrift des Feriengastes/der Feriengäste: _______________________________________________